Wir stehen mit unserem Namen für professionelle Gefahrenabwehrmaßnahmen
in Trinkwasser-Installationen und Wiederherstellung der Wasserhygiene.
Die Trinkwasserverordnung gilt seit 2001 und gibt die Mindestanforderung für unser wichtigstes Lebensmittel vor.
Diese Anforderungen gemäß §4 TrinkwV ist zugleich simpel und kompliziert:
"Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch den Gebrauch und Verzehr keine Gefährdung zu befürchten ist."
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Als eines der führenden Unternehmen im Bereich der Trinkwasserhygiene bieten wir unseren Kunden zur Erfüllung der Betreiberpflichten deutschlandweit Komplettlösungen zu einem 100%-garantierten Festpreis an. Auch an Sonntagen und Feiertagen.
Unser bundesweit wachsendes Netzwerk an Sachverständigen für Trinkwasserhygiene bietet die Erstellung von professionellen Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach einem Legionellen-Befall gemäß Trinkwasserverordnung §16 (7) TrinkwV2001:2012 auf der Grundlage der VDI/DVGW 6023 sowie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
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